MetalCop Srl verfügt über die behördliche Freigabe in Bezug auf die Genehmigungsverordnung der Provinz Nr.2502 vom 03.08.2009 für die Rückgewinnungsanlage (R13-R4) von nicht gefährlichen Sonderabfällen und nicht gefährlichen Siedlungsabfällen, die aus der Mülltrennung stammen, in der Gemeinde Castegnato (BS), Via Padana Superiore, 91. (Art. 27 und 28 GVO 22/97).